Ultraschalluntersuchung


Organ-Ultraschall (ab 19+0 SSW)

 

Diese Ultraschalluntersuchung ermöglicht eine nebenwirkungsfreie bildliche Darstellung des Ungeborenen.

Als sogenanntes Zweittrimesterscreening kann zwischen der 19. und 21. Schwangerschaftswoche eine erweiterte Ultraschalluntersuchung mit entsprechenden speziellen Ultraschallgeräte in Anspruch genommen werden.

 

Folgende Faktoren bzw. Merkmale können festgestellt werden:

  • Fruchtwassermenge sowie Blutfluss in der Nabelschnur
  • Größe, Aussehen und Funktionstüchtigkeit der Plazenta sowie Durchblutungen den Gebärmuttergefäßen
  • kindliches Wachstum
  • Organe (u.a. Herze) des Ungeborenen sowie Funktionstüchtigkeit (sofern darstellbar)

 

 

Sonographie in der Geburtshilfe (3D/4D)

 

Die modernen dreidimensionalen bis vierdimensionalen Sonographiemethoden bilden die Oberfläche des Ungeborenen in lebensecht wirkenden, hochauflösenden Bildern ab und können so bereits die Beziehung der werdenden Eltern zu ihrem ungeborenen Kind vertiefen. Durch die Darstellung von 3D-Bildern in Echtzeit (sogenannter 4D-Ultraschall), können u.a. auch Analysedaten des fetalen Herzens gewonnen werden.

 

Des Weiteren können mit diesem Ultraschall potenzielle  Befunde festgestellt werden, wie zum Beispiel ein offener Rücken oder eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und daraufhin weitere Besprechungen mit entsprechenden Ärzten der Kinderheilkunde vorgenommen werden.

 

 

Sinn und Nutzen der Ultraschall-Untersuchungen

 

 

Vielen werdenden Eltern hilft der Ultraschall, eine verstärkte vorgeburtliche Eltern-Kind-Beziehung zu führen. Ein unauffälliger Organ-Ultraschall bewirkt ein beruhigendes Gefühl während der Schwangerschaft.

 

Eine vorgeburtliche Untersuchung kann aber auch unerwartete Auffälligkeiten aufzeigen. Sie werden dann vor die Entscheidung über weitere Untersuchungen und Konsequenzen gestellt. Dazu bieten wir Ihnen gerne an, Sie zu beraten und unterstützend zur Seite zu stehen und gegebenenfalls entsprechende Kontakte zu vermitteln.