Rezeptwunsch

Falls Sie in diesem Quartal noch nicht in der Praxis waren, kommen Sie bitte ohne Termin in der Praxis vorbei. Wir benötigen immer zuerst Ihre Versichertenkarte, um ein elektronisches Rezept ausstellen zu können. Sie müssen in diesem Fall keine Vorbestellung tätigen.

 

Wenn Sie bereits in diesem Quartal in der Praxis waren, können Sie mit der Rezeptbestellung fortfahren.


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